AGB's

Schiers, 23.05.2023

Guidings und Workshops

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Der Teilnehmer, die Teilnehmerin erklärt sich mit der Anmeldung mit den folgenden Kursbedingungen einverstanden:

Fälligkeiten des Kursbetrages

Mit der persönlichen, schriftlichen (auch per E-Mail oder Fax), elektronischen (online) oder telefonischen (mündlichen) Buchung, kommt zwischen dem Kunden und der FLYTASTIC by Hort ein Vertrag zustande. Auf diesen Vertrag sind die vorliegenden Kursbedingungen anwendbar. Spätestens mit Zahlung der Rechnung (auch Anzahlung) akzeptiert der Kunde Erhalt und Inhalt der Kursbedingungen.

Die Anzahlung (20% der Kurskosten) ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Restbetrag (80% der Kurskosten) bis 30 Tage vor Kursbeginn. Die Fälligkeitsdaten und Beträge sind aus der Rechnung ersichtlich.

Stornogebühren

Bei Abmeldung verrechnet FLYTASTIC ausnahmslos folgende Stornogebühren: Für mehrtägige Kurse: 

  • ab Anmeldung bis 30 Tage vor Kursbeginn: 
    die Anzahlung ist gleichzeitig die Stornogebühr 
  • bei Abmeldung 30 - 16 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kurskosten
  • bei Abmeldung 15 - 7 Tage vor Kursbeginn: 
    75% der Kurskosten 
  • bei Abmeldung 6 Tage vor Kursbeginn: 100% der Kurskosten 


Für alle anderen Kurse:

  • bei Abmeldung 20 Tage oder weniger vor Kursbeginn: 100% der Kurskosten 


Die Stornogebühr ist auch fällig bei Nichterscheinen. Die Stornogebühr kann auch dann nicht erlassen werden, wenn man sich gleichzeitig mit der Abmeldung für einen anderen Kurs anmeldet. Abweichende Stornogebühr je nach Kurs möglich. FLYTASTIC ist bestrebt, eine für beide Parteien passende Lösung zu finden.

Preise

  • Euro-Preise werden zum Tageskurs in CHF umgerechnet. • Eine spätere Anreise bzw. eine frühere Abreise hat keine Preisreduktion zur Folge. 
  • Preisänderungen ausdrücklich vorbehalten.


 Allgemein

  • Die Anmeldungen bzw. Plätze werden nach Anmeldungsdatum vergeben und reserviert.


  •  Das Tragen einer Brille (Sonnenbrille) als Augenschutz ist während der Dauer des Fischens Pflicht, eine Mütze von grossem Vorteil.


Haftungsausschluss

Die Teilnahme an Kursen von FLYTASTIC erfolgt auf eigene Verantwortung. FLYTASTIC schliesst jede Haftung aus. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich selbst ausreichend zu versichern. Vor allem bei mehrtägigen Arrangements empfiehlt FLYTASTIC, eine Annulationsversicherung abzuschliessen.

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass Foto- oder Filmaufnahmen für Publikationen und für die Website FLYTASTIC verwendet werden dürfen.

Reisen

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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) 

Für das entgegengebrachte Vertrauen und Interesse bedanke ich mich bei Ihnen. Die folgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) gelten für alle Leistungen von Flytastic by Hort. Ich bitte Sie, die AVRB’s genau zu lesen. Hier werden die vertraglichen Bedingungen zwischen der Flytastic by Hort und Ihnen geregelt. 



Anwendbarkeit und Gegenstand der AVRB 

1.1 Die vorliegenden AVRB, die zudem integrierender Bestandteil jedes Reisevertrages («Vertrag«) sind, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden/der Kundin (nachfolgend «Kunde«) und Flytastic by Hort (nachfolgend «Flytastic«) für Pauschalreisen und sonstige Dienstleistungen von Flytastic by Hort. 

1.2 Werden dem Kunden durch unsere Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Dienstleistungserbringer oder Reiseveranstalter vermittelt, ist Flytastic nicht Vertragspartner, sondern lediglich Vermittler, und es gelten die Reise- und Vertragsbedingungen des Dienstleistungserbringers oder Reiseveranstalters. Für zusätzlich vermittelte Transportleistungen (Bahn-, Bus-, Schiffsbillette, Flugtickets, Fahrzeugsmieten etc.) sowie für alle anderen (separat) vermittelten Drittleistungen gelten die Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Drittdienstleistungserbringers. Flytastic ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei des Reisevertrags. In diesen Fällen beschränkt sich die Leistung des Flytastics als Vermittler darauf, dem Kunden gegen Entgelt die von Drittparteien angebotenen Leistungen entsprechend ihrem Auftrag zu vermitteln. Diesfalls wird keinerlei Haftung für die von Drittparteien erbrachten Leistungen übernommen. 

Vertragsabschluss

2.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen (online) Anmeldung («Buchung«) und der Zusendung der schriftlichen (auch via E-Mail oder online) Rechnung / Bestätigung durch das Flytastic kommt zwischen dem Kunden und Flytastic ein Vertrag zustande, sofern die Buchung ein eigenes Flytastic- Reiseveranstaltungsangebot betrifft. In allen anderen Fällen handelt das Flytastic lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei der Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über Flytastic). 

2.2 Mit der Buchung bestätigt der Kunde, die AVRB verstanden und vorbehaltlos anerkannt zu haben. Vom Zeitpunkt der Entgegennahme Ihrer Anmeldung und der Zusendung der Rechnung / Bestätigung an den Kunden werden somit die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für den Kunden und Flytastic wirksam. 

2.3 Falls der Kunde weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden möchte, so hat er für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer/innen. 

2.4 Bei allen Flytastic vermittelten Nur-Flug Leistungen mit Linienflügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der Fluggesellschaften. Der Kunde hat zu beachten, dass der Vertrag zwischen Flytastic und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen demnach bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Kunden. Namensänderungen bei Flugleistungen sind nicht möglich. Die Namen der Reiseteilnehmer müssen mit den Namen in den für die Reise verwendeten Ausweispapieren übereinstimmen. 

2.5 Weicht die Rechnung / Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Flytastic vor. Daran ist Flytastic solange gebunden, wie im Angebot erwähnt, jedoch max. 7 Tage ab Zugang der Bestätigung beim Kunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung (Anzahlung bzw. Bezahlung des Reisepreises) annimmt. 

Flytastic behält sich das Recht vor, ein Angebot bzw. einen Vertrag, wenn das Angebot von Flytastic durch den Kunden bereits angenommen wurde, nachträglich und einseitig anzupassen: 

(a) bei staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. der Mehrwertsteuersätze), 

(b) bei Wechselkursänderungen, 

(c) bei Berechnungsfehlern, oder 

(d) bei einem wesentlichen Erklärungsirrtum. 

2.7 Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Flytastic schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
 

2.8 Falls der Kunde für die Bezahlung seiner Reise über Spezialrabatte oder Gutscheine verfügt, ist dies dem Flytastic bereits bei der Einholung der Offerte (wie unter nachfolgendem Abschnitt definiert) mitzuteilen. 

Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen 

3.1 Die Preise für die Reisearrangements erscheinen dem Kunden aus den Ausschreibungen oder seiner persönlichen Offerte («Offerte«). Falls nicht besonders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (CHF). Es sind die jeweils bei der Buchung gültigen Preise maßgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuern und sind Barzahlungspreise. 

3.2 Flugpreise sowie weitere Preise von Drittanbietern stehen jederzeit und ohne Vorankündigung unter Vorbehalt einer Änderung. Mit steigender Auslastung der Flüge oder der Unterkünfte können die Verkaufspreise steigen. 

3.3 Die Erstellung von Offerten für Individualreisen und die damit zusammenhängende Beratung werden wie folgt verrechnet: 

  • Die Erstellung der ersten Offerte pro Kunde und der damit zusammenhängenden Beratung ist grundsätzlich kostenfrei. 
  • Sofern mehrere Offerten-Dossiers erstellt werden, behält sich das Flytastic das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 pro Dossier zu erheben. 
  • Die Bearbeitungsgebühren werden bei der definitiven Buchung mindestens einer Leistung (Flug, Rundreise, Unterkunft, Mietwagen) vollständig angerechnet.


3.4 Bei Flugbuchungen ohne weitere Leistungen erhebt das Flytastic eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 pro Flugticket. Für die Ausstellung von Flugtickets wird zusätzlich eine Gebühr von CHF 35.00 pro Flugticket erhoben (unabhängig davon, ob der Flug in Verbindung mit einer anderen Leistung gebucht wurde). 

3.5 Werden von einer Rundreise nur einzelne Teile gebucht, wird z.B. eine Unterkunft (mit oder ohne Transfer) oder ein Mietwagen einzeln gebucht, erhebt das Flytastic eine Bearbeitungsgebühr. Diese beträgt CHF 100.00 pro Auftrag. 

3.6 Für die Einholung von Visa erhebt Flytastic eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.00 pro Auftrag. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) kann eine Sonderbearbeitungsgebühr anfallen. 

3.7 Bei Offerten für Gruppen verrechnet das Flytastic eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 sowie eine allfällige Offertgebühr der Fluggesellschaft (oder von weiteren Anbietern wie SBB, Mietwagenanbieter, Touroperators). Dieser Betrag wird dem Kunden bei der definitiven Gruppenbuchung gutgeschrieben. 

3.8 Gelten keine spezifischen Zahlungsbedingungen, die auf der Offerte oder der Rechnung / Bestätigung entsprechend erwähnt werden, sind die Reisearrangements vor Antritt der Reise wie folgt zu bezahlen: 

  • Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist eine Anzahlung von 50% innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. 
  • Die Restzahlung ist spätestens 90 Tage vor Reiseantritt fällig. 
  • Flytastic behält sich das Recht vor, die Höhe der Anzahlung bis auf 100% zu erhöhen. 


3.9 Bei einziger Buchung von Flugtickets wird der gesamte Rechnungsbetrag bei Vertragsabschluss fällig. 

3.10 Bei Buchungen weniger als 90 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Rechnungsbetrag bei Vertragsabschluss fällig. 

3.11 Bei verspäteter Anzahlung oder Restzahlung ist Flytastic berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, die Reiseleistungen zu verweigern und die entsprechenden Annullationskosten gemäss Abschnitt 6.2 und 6.3 dieser AVRB in Rechnung zu stellen. 

3.12 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden dem Kunden die Reiseunterlagen nach Eingang der vollständigen Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ca. 10 Tage vor seiner Abreise ausgehändigt. 

Preis- und Programmänderung vor Reiseantritt

4.1 Flytastic behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Leistungen vor der Buchung zu ändern. Flytastic orientiert den Kunden vor der Buchung. 

4.2 Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben oder bei Wechselkursschwankungen bis spätestens 3 Wochen vor dem Abreisetermin möglich. 

4.3 Flytastic behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Gründen vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern. Flytastic bemüht sich, dem Kunden gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 

4.4 Muss Flytastic eine vom Kunden bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhält der Kunde vom Flytastic eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem oben im Abschnitt 4.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für den Kunden zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht dem Kunden das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Kunde Flytastic innerhalb von 5 Tagen keine Mitteilung, so gilt die Vertragsänderung als angenommen. 

4.5 Ist ein wichtiger Leistungserbringer (z.B. die Fluggesellschaft) nicht mehr in der Lage, seine Leistungen zu erbringen, kann das Flytastic eine Ersatzlösung anbieten. 

5. Annullation der Reise durch das Flytastic 

5.1 Für einige der von Flytastic angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach Reise unterschiedlich sein kann. Wird die für diese Reise maßgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Flytastic die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemüht sich Flytastic selbstverständlich, dem Kunden ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichtet der Kunde auf das Ersatzprogramm, so erstattet ihm Flytastic den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 

5.2 Wird die Durchführung der Reise nach der Beurteilung von Flytastic durch höhere Gewalt (wie Naturkatastrophen, Unwetter, Epidemien, Schließung von Grenzen, Unruhen, Terror, kriegerische Ereignisse, Streiks usw.), behördliche Massnahmen, Havarien, technischen Defekten usw. gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann das Flytastic die Reise absagen. Die Sicherheit der Teilnehmer steht bei diesem Entscheid an erster Stelle. Flytastic ist bemüht, so rasch wie möglich zu informieren und dem Kunden eine Ersatzlösung anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichtet der Kunde auf das Ersatzprogramm, erstattet ihm Flytastic den bereits bezahlten Reisepreis zurück, ist jedoch befugt, die gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 

Annullation oder Umbuchung der Reise durch den Reisenden, Abtretung der Buchung

6.1 Wenn der Kunde eine Buchung nach Vertragsabschluss ändert oder annulliert bzw. die Reise nicht antritt, so muss er dies Flytastic mit eingeschriebenem Brief unter Angabe der Gründe mitteilen. Die allenfalls bereits erhaltenen Reisedokumente sind Flytastic gleichzeitig zurückzugeben. Als Änderungs- oder Annullations-Datum gilt der Tag, an dem die Erklärung beim Flytastic eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend. Für die Benennung eines Ersatzreisenden gilt Art. 17 des Pauschalreisegesetzes

6.2 Für eine Änderung oder Annullation wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 pro Person erhoben. 

6.3 zusätzlich zu den erwähnten Bearbeitungsgebühren unter Abschnitt 6.2 dieser AVRB werden bei Annullationen folgende Annullationskosten erhoben: 

  • Pauschalreisen (ohne Flugtickets) und Landleistungen: Prozentpauschalen auf dem Reisepreis in Abhängigkeit des Zeitpunktes der Annullation vor Reisebeginn: 


Annullation vor Reisebeginn: 

ab Buchungsdatum:  30% 

120-61 Tage vor Reisebeginn: 50% 

60-31 Tage vor Reisebeginn: 80% 

30-0 Tage vor Reisebeginn: 100% 

nach Reisebeginn: 100% 

  • Flugtickets: Falls das Ticket bereits ausgestellt ist, sind die von der Fluggesellschaft erhobenen Annullationskosten zu bezahlen, die je nach Fluggesellschaft und Tarifart bis zu 100% des Ticketpreises betragen können. Hinzu kommt die Bearbeitungsgebühr gemäß Abschnitt 6.2 dieser AVRB.
  • Allfällige weitere Annullationsgebühren der Leistungserbringer (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenfirmen usw.).


6.4 Flytastic empfiehlt, stets eine Annullationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschließen, sofern diese nicht bereits in den gebuchten Leistungen inbegriffen ist. 

6.5 Die Bearbeitung einer Rückerstattung erfolgt möglichst rasch nach Eingang der Erklärung bei Flytastic. Die Zahlungsfrist für Bearbeitungsgebühren und Annullationskosten, die dem Kunden vom Flytastic verrechnet werden, beträgt 30 Tage. 

6.6 Sollte der Kunde verhindert sein, kann er bei Flytastic grundsätzlich immer eine Ersatzperson die Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten: 

  • Die Ersatzperson ist bereit, das Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die der Kunde mit dem Flytastic vereinbart hat. 
  • Die anderen an der Reise beteiligten Unternehmen/Dienstleister (Hotels, Flug-, Zug- oder Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung. 
  • Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reise-Erfordernisse (Pass-, Visa-, Impf- und Devisenvorschriften). 
  • Der Teilnahme der Ersatzperson stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen. 


6.7 Die Ersatzperson und der Kunde haften gegenüber Flytastic solidarisch für die Zahlung des Reisepreises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten. 

6.8 Nichtantreten der Reise wird als Annullation gemäß Abschnitt 6 dieser AVRB behandelt. 

6.9 Für Gruppen bleiben spezielle Annullations- und Änderungsbedingungen vorbehalten. 

6.10 Flytastic kann für bestimmte Reisen / Dienstleistungen besondere Annullationsbedingungen und -kosten formulieren (z.B. in den Ausschreibungen wie Internet, Inseraten, in spez. Merkblättern, in den Buchungsbestätigungen usw.). In diesem Fall ersetzen sie die Abschnitte 6.1. bis 6.3) 

6.11 Für spezifische Daten 

(z.B. Weihnachten/Neujahr, Osterfeiertage) können spezielle Annullationsbedingungen gelten. 

Programmänderung während der Reise / Abbruch der Reise durch das Flytastic

7.1 Flytastic behält sich vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) jederzeit und auch während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Muss die Reise abgebrochen oder während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet das Flytastic dem Kunden den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
 

7.2 Flugzeiten können jederzeit ändern. Es muss auch mit Verspätungen gerechnet werden. 

  1. Leistungsausfälle während der Reise 

8.1 Wird der Vertrag an Ort und Stelle nicht oder nicht gehörig erfüllt bzw. sollte der Kunde während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so ist er verpflichtet, diese Mängel bei der lokalen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von  Flytastic sowie dem Leistungsträger unverzüglich zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Wenn keine Landesvertretung des Flytastics vorhanden ist, muss sich der Kunde direkt mit Flytastic in Verbindung setzen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht es außerdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. 

8.2 Führt die Intervention des Kunden zu keiner angemessenen Lösung, so ist er verpflichtet, von der Reiseleitung Flytastic bzw. dem örtlichen Leistungsträger      eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die die Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung von Flytastics Leistungsträger usw. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. 

8.3 Sollte Abhilfe nicht möglich sein oder ist der Mangel so schwerwiegend, dass dem Kunden die Fortsetzung der Reise oder das Verbleiben am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so muss er von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung Flytastics oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass er reklamiert hat und wie er dies begründet. Ansprüche auf Rückvergütung oder Schadenersatz muss der Kunde gegenüber Flytastic innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich geltend machen. Mängelrüge, Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung von Flytastic oder des Leistungsträgers sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. 

8.4 Zeigt der Kunde die Mängel nicht innerhalb der genannten Frist von einem Monat an, so verwirkt er das Recht auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. 

8.5 Gemäss Abschnitt 31 des Montrealer Abkommens (abrufbar in der aktuellen Fassung unter https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2005/566/de )muss jede Reklamation bezüglich einer verspäteten Gepäckauslieferung schriftlich, innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks der Fluggesellschaft mitgeteilt werden (gültig ist hierbei das Datum des Poststempels). Die Fluggesellschaft muss dem Kunden ein Formular «PIR» als Bestätigung über die Verspätung abgeben, alle Ausgaben müssen schriftlich belegt sein. 

8.6 Flytastic empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. 

Abbruch der Reise durch den Reiseteilnehmer / vorzeitige Rückreise 

9.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab oder annulliert er an Ort und Stelle einzelne Leistungen (Exkursionen, Hotelübernachtungen usw.) aus Gründen, die nicht durch eine Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung durch das Flytastic gerechtfertigt sind, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung von nicht bezogenen Leistungen. Allfällige Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückreise gehen zu Lasten des Kunden. Im Weiteren empfiehlt das Flytastic dem Kunden den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, welche für die entstehenden Kosten aufkommt, sofern der Kunde die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) vorzeitig abbrechen muss. 

Haftung 

10.1 Flytastic entschädigt den Kunden für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für ihn zusätzlich entstandene Kosten (vorbehältlich anderslautender Bestimmungen dieser AVRB) soweit es der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung Flytastics oder dem Leistungsträger nicht möglich war, dem Kunden an Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des Kunden vorliegt. 

10.2 Flytastic übernimmt ferner keine Haftung; beispielsweise wird keine Haftung übernommen: 

  • bei verspätet ausgeliefertem Gepäck.
  • bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Telekommunikationsmittel, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen usw. (Diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen).
  • bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Schecks, Kreditkarten und dergleichen.
  • für Versäumnisse des Kunden.
  • für unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind.
  • für Programmänderungen aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Verspätungen von Dritten (Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw.).
  • generell für höhere Gewalt oder für ein Ereignis, welches Flytastic, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorsehen oder abwenden konnte.
  • für Folgen von Verspätungen von offiziellen, fahrplanmässig verkehrenden Transportmitteln (Flugzeugen, Eisenbahnen usw.) wie etwa Mehrkosten für Hotelübernachtungen, Verpflegung, Taxikosten, Verfall von Reiseleistungen, Lohnausfall usw. 

Allfällige Schadenersatzansprüche sind direkt beim betreffenden Leistungserbringer geltend zu machen. 

10.3 Der Kunde ist selbst verantwortlich für den Transport von toten und lebenden Tieren. Flytastic haftet nicht dafür. 

10.4 Die Haftung Flytastics ist mit Ausnahme von Personenschäden stets auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern das Flytastic den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den direkten und unmittelbaren Schaden. Flytastic haftet explizit nicht für den mittelbaren und indirekten Schaden (bspw. Lohnausfälle etc.). Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen. 

10.5 Flytastic empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
 

10.6 In keinem Fall haftet Flytastic für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, Terror, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen. 

10.7 An den meisten Ferienorten ist es möglich, lokale Veranstaltungen, Ausflüge oder zusätzliche Leistungen usw. zu buchen. Es gelten ausschließlich die Vertragsbestimmungen der Drittanbieter. Flytastic kann und wird deshalb für Ausflüge, Guidings, Flüge und Besichtigungen usw., die der Kunde am Ferienort bucht, keine Haftung übernehmen. 

10.8 Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, findet der Kunde im Internet unter https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2005/566/de. Soweit dieses nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens, die unter https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/50/438_450_499/de zu finden sind. 

10.9 Haftet Flytastic für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen usw.) schuldhaft verursacht wurden, hat der Kunde seine Schadenersatzansprüche an Flytastic abzutreten. 

10.10 Im Zusammenhang mit der Reisebuchung angegebene Vor- und Nachnamen aller Reiseteilnehmer müssen vollständig, in der Schreibweise korrekt sein und mit den Angaben der vorhandenen Reisedokumente übereinstimmen. Es ist die Pflicht des Kunden, bei Vertragsabschluss diese Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Flytastic auf allfällige Fehler aufmerksam zu machen. Eine Schadensersatzverpflichtung von Flytastic entfällt vollständig. 

Einreise- und Gesundheitsvorschriften 

11.1 Die Reiseausschreibungen und Offerten von Flytastic können Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten enthalten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind. Diese Angaben sind ohne Gewähr. Der Kunde ist gebeten und aufgefordert, sich bei den Vertretungen der einzelnen Länder betreffend den für ihn geltenden Pass- und Visavorschriften sowie den gesundheitspolizeilichen Formalitäten zu informieren. 

11.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften. Flytastic kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter, nicht erhaltener oder nicht gültiger Visa. 

Flüge / Flugtickets 

12.1 Die Angebote von Flytastic umfassen teilweise Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nicht anderes angegeben, enthalten die Offerten und Angebote Flüge der Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhält der Kunde zu diesem Zeitpunkt gültige Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. 

12.2 Das Flugticket wird im Reservationssystem und im Check-In-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Kunde bzw. Reisende weist sich am Check-In mit seiner elektronischen Ticket-Nummer mit Reisepass oder Identitätskarte aus.
 

12.3 Flytastic hat bei Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Sollte der Kunde von einer Verspätung betroffen sein, muss er sich an die lokale Vertretung der Fluggesellschaft wenden. 

Datenschutz 

13.1 Für Flytastic ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit. Die Datenschutzpraxis von Flytastic steht im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Flytastic zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung oder zur optimalen Kundenbetreuung erforderlich sind. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten zu diesem Zweck und/oder zur Bearbeitung durch Partner von Flytastic auch ins Ausland (insbesondere auch an die Destination Ihrer Reise) verschoben werden. 

13.2 Flytastic behält sich vor, den Kunden darüber hinaus zukünftig über aktuelle Angebote zu informieren, es sei denn, er teilt dem Flytastic mit, dass er dies nicht wünscht. 

13.3 In Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung verlangen gewisse Behörden von Fluggesellschaften Zugriff auf die Flug- und Reservierungs-Angaben jedes Passagiers. Die Aufbewahrungsfrist der übermittelten Daten beträgt 3.5 Jahre. Die Passagierdaten werden durch die Fluggesellschaften übermittelt.
 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 14.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Flytastic ist ausschließlich materielles schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Für Klagen gegen Flytastic wird die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von Flytastic vereinbart. 

Ombudsmann 

15.1 Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung kann der Kunde den unabhängigen Ombudsmann für das entsprechende Gewerbe kontaktieren. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen dem Kunden und Flytastic eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten, 

Tel.: 062 212 66 60, Fax: 062 212 66 80, http://www.ombudsman-touristik.ch 

Versicherung 

16.1 In den Arrangements und Angeboten von Flytastic ist grundsätzlich keine Annullationskosten- / Extra-Rückreisekosten-Versicherung eingeschlossen. Flytastic empfiehlt dem Kunden dringend, eine solche Versicherung abzuschließen. 


Flytastic by Hort 

Ob Garglas 6 

7220 Schiers 


Schiers, 29. Mai 2023 


 

Custom Fliegenruten

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Preis

Die Preise in der Offerte sind in CHF ausgewiesen. Bei Umrechnungen in eine Fremdwährung wird der Tageskurs meiner Bank gewählt.

Zahlung

Für Custom Ruten werden 50% des Gesamtbetrages vorab bezahlt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Danach wird das benötigte Material bestellt und die Custom Fliegenrute gebaut. Der Kunde wird über den aktuellen Stand des Aufbaus  laufend informiert. Nach Abschluss der Arbeit werden vor dem Versand die restlichen 50% des Betrages bezahlt und nach Erhalt wird die Custom Rute ausgeliefert.

Versand

Der Versand erfolgt i.d.R. in den zwei darauffolgenden Werktagen nach Zahlungseingang. 

Ihre Ware wird mit der schweizerischen Post versandt. Falls nichts anders vereinbart, wird die Ware mit A-Post Priority verschickt.

Lieferung und Verpackung ins nahe Ausland (EU) kosten CHF 38.- (eingeschrieben und versichert und mit Tracking Nummer)
Internationale Lieferung und Verpackung (USA, AUT etc.) kosten CHF 58.- (eingeschrieben und versichert und mit Tracking Nummer)

Stornierung der Bestellung

Bei der Stornierung einer laufenden Bestellung trägt die bestellende Partei sämtliche Materialkosten und allfällige Aufwände sowie bereits erbrachte Arbeitsleistungen.

Rückgabe

Eine Rückgabe einer handgebauten Rute ist leider nicht möglich.

Mängel/Umtausch

Sie als Käufer sind verpflichtet, die Ware nach Erhalt zu prüfen und Mängel innerhalb von 5 Tagen schriftlich bei mir zu melden.
Das Porto für eine allfällige Rücksendung, zwecks Umtausches oder Behebung der Mängel, übernehmen Sie als Käufer.

Umtausch/Rückgabe nur bei Mängeln, falscher Lieferung oder defekter Ware möglich.

Garantie auf Custom Ruten

FLYTASTIC gewährt keinerlei Garantie auf gebrochene Ruten/Blanks, welche einen Bruch durch Überlastung durch zu schwere Schnur, darüber stolpern, Bruch durch Kofferraum Türe, Schlag durch Tungsten /Split Shot, oder auf sonstiges Kundenverschulden zurückzuführen ist.
Bei Ersatzteilherstellung wird eine Service- und Unkostenpauschale von CHF 80 pro gebrochenes Rutenstück verrechnet. Der Arbeitsaufwand mit einem Stundenansatz von 30 CHF wird separat verrechnet.

Mängel handwerklicher Art werden durch FLYTASTIC repariert oder ersetzt. Mängel durch normale Materialabnützung werden nicht durch FLYTASTIC übernommen.